zwischen der APC - Filmproduktion und
der Bewerberin für die Tätigkeit >> Erotikdarstellerin / Pornodarstellerin.
§-1 Allgemeines
Die APC ist Produzent und Vermittler von Pornoproduktionen und vermarktet Darstellerinnen für Nationale und Internationale Erotikfilmproduktionen.
Pornodrehs und Castings finden alle in Süddeutschland (Niederbayern) in 84137 Vilsbiburg statt.
Daher sollte die Darstellerin auch bereit dazu sein zu unserem Casting und Drehterminen gegen Reisekostenerstattung zu uns nach Süddeutschland zu reisen.
Um mit der Bewerberin als spätere Darstellerin auch aktiv arbeiten zu können, ist ein Darstellervertrag zwischen der Produktion und der Bewerberin erforderlich,
der am Tag des Castings direkt vor dem Casting abgeschlossen wird.
Bis zum Abschluß eines Darstellervertrages gelten diese unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bewerber.
Mit dem Absenden des Bewerbungsformulars werden unsere Geschäftsbedingungen von der Bewerberin/Darstellerin auch vollständig akzeptiert und anerkannt.
§-2 Bewerbung
Wer eine Bewerbung an die APC-Film absendet, der bekundet, eine Frau zu sein und ernsthaftes Interesse daran zu haben, Pornos oder Amateurpornos zu drehen.
Nachweisliche Fakebewerbungen (z.B. von einem Mann der sich als Frau ausgibt) werden von uns mit einer Bearbeitungspauschale in Höhe von von 250,-€ belegt.
Daher werden direkt beim Absenden der Bewerbung die Umgebungsvariablen (Absendedatum, Absendeland, Absendeort, Digitaler Fingerabdruck mit IP-Adresse usw.) von uns gespeichert,
um auf diese Weise sofort die Postzustelladresse der Darstellerin zu überprüfen. Damit erklärt sich die Darstellerin ausdrücklich einverstanden.
Jeder Versuch eines Betrugs wird von uns ohne Ausnahme zur Strafanzeige gebracht, um im Anschluss an das Strafverfahren im Zivilverfahren unseren Schaden geltend zu machen.
Bewerbungen ohne das erforderliche Verifizierungsfoto werden daher grundsätzlich zur Anzeige gebracht.
Strafantragsbegründung lautet: Verdacht auf Identitätsdiebstahl, Recht am eigenen Bild, Datenmissbrauch nach DS-GVO usw.)
Das Bearbeiten jeder einzelne Bewerbung kostet viel Zeit und Geld.
Daher erlauben wir uns, bei jeder Bewerbung ohne Verifizierungsfoto eine Bearbeitungspauschale von 250,00 Euro zu berechnen. So schützen wir uns vor Fakebewerbungen.
§-3 Casting
Die Darstellerin steht der APC-Film einmalig zu einem Porno-Casting zur Verfügung. Ein Porno-Casting ist eine zwingende Voraussetzung zu einer Zusammenarbeit mit der APC Productions.
Hierfür, erhält die Darstellerin eine angemessene Aufwandentschädigung. Fest vereinbarte Castingtermine sind einer vertraglichen Vereinbarung gleich zu setzen und einzuhalten.
Für eine kurzfristige Absage des Casting-Termines müssen wichtige Gründe vorliegen und der APC gegenüber nachgewiesen werden.
Wichtige Gründe sind nur Unfall oder Krankheit. Hierfür muss mit ärztlicher Bescheinigung der Nachweis erbracht werden.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben zu einem fest vereinbarten Castingtermin haftet die Darstellerin für den entstandenen wirtschaftlichen Schaden. (Verursacherprinzip).
Die APC berechnet der Darstellerin in solchen Fällen eine Reservierungspauschale in Höhe von mindestens 250,00 Euro und maximal 1500,00 Euro (je nach Aufwand).
Das ist zwingend erforderlich weil in solchen Fällen unsere Ausfallversicherung nicht für den entstandenen wirtschaftklichen Schade einspringt.
Zur Realisierung unserer Forderungen werden wir die DLI - Inkasso GmbH einschalten.
DLI - Inkasso GmbH, Friedrichstraße 123, 10117 Berlin, Amtsgericht Charlottenburg · HRB 189547 B, Geschäftsführer: David Rother
Die APC ist berechtigt, das überlassene bzw. beim Porno-Casting entstandene Material (Bild und Ton) zu kopieren zu veröffentlichen und Gewerblich zu nutzen.
. Das gilt auch nach Beendigung einer Zusammenarbeit. Die Darstellerin erhält für private Zwecke Fotos und eine Kopie des Castingvideos.
Das beim Casting entstandene Foto und Filmmaterial ist jedoch geistiges Eigentum der APC und darf ohne deren Genehmigung nicht kopiert, verkauft oder veröffentlicht werden.
Wurde ein Castingtermin von der Darstellerin begründet oder auch unbegründet abgesagt, so wird sich die Darstellerin bemühen, baldmöglichst einen neuer Castingtermin anzunehmen.
Sollte von Seiten derDarstellerin kein weiterer Castingtermin mehr mit der Darstellerin zustande kommen, so haftet die Darstellerin in jedem Fall für den Ausfall der bisher vereinbarten Termine
mit einer Reservierungspauschale i.H. von 250,00 Euro bis 1.500,00 Euro für jeden bisher ausgefallenen Termin. (Verursacherprinzip)
Wenn das Casting pünktlich und zuverlässig, so wie vereinbart stattfindet, dann fallen für die Darstellerin keinerlei Kosten an.
Die APC Productions übernimmt Reisekosten, Übernachtung und eine Aufwandentschädigung für die Darstellerin
*Eine Aufwandentschädigung ist eine freiwillige Zahlung der APC-Film an die Darstellerin und kann auch entfallen, z.B.
wenn durch Verschulden der
Darstellerin ein Castingtermin
einmalig oder mehrmalig abgesagt oder verlegt werden
musste.
§4 Rechtliches
Grundsätzlich behält sich die APC Productions immer rechtliche Schritte vor, um ggf. die Missachtung des Rechts am eigenen Bild, Datenmissbrauch und
ähnliche Straftaten auch Strafrechtlich verfolgen zu lassen, sofern die APC Productions verdächtige Handlungen der Darstellerin vorliegen.
Mit dem Absenden der Bewerbung erklärt sich die Bewerberin auch damit ausdrücklich einverstanden. (DS-GVO Einverständniserklärung)
salvatoresche Klausel
Sollten Teile in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Rechtlich nicht zulässig oder unwirksam sein, so betrifft das auch nicht die gesamte Vereinbarung.
Vielmehr sind unwirksame Stellen
in diesem Fall durch Rechtlich zulässige und dem Sinn entsprechend
gleichwertige Regelungen zu ersetzen.
Gerichtstand ist für alle Beteiligten das Amtsgericht in 84034 Landshut.
Vertretung für alle rechtliche Angelegenheiten:
PM-PROMEDIA (Rechtsabteilung), Postfach 1113, 84122 Dingolfing
Inkasso:
DLI -
Inkasso GmbH
Friedrichstraße 123 ·
10117 Berlin
Amtsgericht Charlottenburg · HRB 189547 B
Geschäftsführer: David Rother
So sollte das Verifizierungsfoto in Echtzeit aussehen
Sollten wir Bewerbungsbilder erhalten haben, werden wir jede Bewerberin, die keinen Verifizierung erbringen kann,
mit Verdacht auf Bildermissbarauch, Identitäts und Datendiebstahl sowie Betrug zur Anzeige bringen.
Damit schützen wir die Privatsphäre von Millionen Frauen vor Datenmissbrauch und dem Recht am eigenen Bild.