Mahnwesen bei Zahlungsverzug |
Wichtige Info, dazu, was
bei Zahlungsverzug passiert:
Wir werden leider immer wieder von vielen
Personen nicht ernst genommen, was den
Ablauf unseres
Mahn und
Vollstreckungsprozesses betrifft. Daher hier
noch mal im einzelnen:
1. Nach Ablauf der ersten Zahlungsfrist
(Rechnungsdatum)
senden wir eine erste noch kostenfreie Erinnerung. Nach
Erhalt
der
kosten
freien
Erinnerung werden weitere 10 Tage
Zahlungsfrist gesetzt um den offenen Betrag
noch ohne zusätzliche Kosten auszugleichen.
2. Nach Ablauf der 2. Zahlungsfrist (Nach
der kostenfreien Erinnerung) senden
wir eine erste kostenpflichtige Mahnung.
Dabei
erheben wir dann
25,00 Euro Mahnspesen.
Nach Erhalt der ersten kostenpflichtigen
Mahnung gewähren wir weitere 10 Tage
Zahlungsfrist, um den offenen Betrag
auszugleichen.
3. Nach Ablauf der 3.
Zahlungsfrist (nach der ersten
kostenpflichtigen Mahnung) senden wir eine zweite und
letzte kostenpflichtige Mahnung.
Dafür erheben wir dann weitere 25,00 Euro
Mahnspesen. Ab diesem Zeitpunkt ist dann
eine aktive Teilnahme an unseren
Terminen für
diese Person nicht mehr
möglich, weil wir dafür 100% zuverlässige
Akteure benötigen und solche Teilnehmer dann
leider auch nicht mehr
als zuverlässige Personen einstufen können.
Das befreit aber trotz allem nicht von
der Zahlungspflicht. Es
werden zum 4. und letzten Mal weitere 10 Tage Zahlungsfrist gesetzt.
4. Wer sich weiterhin als
Zahlungsunwillig erweisen sollte, der wird dann von uns
einmalig auf dem Postweg an den offenen Betrag
erinnert.
Das erfolgt als Einschreibebrief auf dem
Postweg.
Wir gewähren dann weitere 14 Tage Zahlungsfrist
und berechnen zusätzliche 50,00,- Euro
Mahnspesen + 299,00 Euro Ermittlungskosten
für die Ermittlung der Zustellanschrift
über
die IP-Adresse.
5. Nach verstreichen dieser letzten
Zahlungsfrist wird ein gerichtliches
Mahn/Vollstreckungsverfahren von uns
angestrebt.
Es entstehen
zusätzliche Kosten in Höhe von 395,00 Euro (Gerichtskosten
Mahn/Vollstreckungsbescheid und
Inkassounternehmen)
6. Danach werden wir die Kosten über Pfändungen
eintreiben lassen (Lohnpfändung,
Kontopfändung, Taschenpfändung usw.)
Hierfür werden weitere Kosten in Höhe von
225,21 Euro berechnet.
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So erhöhen sich die Kosten bei nicht
fristgerechter Bezahlung bzw. bei
Zahlungsunwilligkeit:
Zeitpunkt der Beitragzahlung Registrierte Clubmitglieder
Registrierte Teilnehmer
STORNO___________
Bei fristgerechter Zahlung 160,00 Euro Clubbeitrag
100,00 Euro Schutzgebühr
oder 25,00,- Euro Stornogebühr
nach einer kostenfreier Erinnerung
160,00 Euro Clubbeitrag
100,00 Euro Schutzgebühr
oder 25,00,- Euro Stornogebühr
nach der 1. Mahnung + 25,00 Euro
Mahnspesen
185,00 Euro Clubbeitrag
125,00 Euro Schutzgebühr
oder 50,00,- Euro Stornogebühr
nach der 2. Mahnung + 50,00 Euro
Mahnspesen
210,00 Euro Clubbeitrag
150,00 Euro Schutzgebühr oder 75,00,- Euro Stornogebühr
Einschreibebrief +399,00 Euro Mahn
+ Ermittlungskosten 609,00 Euro Clubbeitrag
549,00 Euro Schutzgebühr oder
474,00,- Euro Stornogebühr
ger. Mahn Vollstreckungsbescheid + 395,00
Euro Gericht / Inkasso
1004,00 Euro Clubbeitrag
990,00 Euro Schutzgebühr oder
915,00,- Euro Stornogebühr_
Vollstreckungskosten (Lohn/Gehalts/Sachpfändungen)
+ 221,21 Euro 1225,21 Euro Clubbeitrag
1211,21 Euro Schutzgebühr oder
741,21,- Euro Stornogebühr
Ab diesem Zeitpunkt beginnen wir mit
Pfändungsmaßnahmen: Lohnpfändung,
Sachpfändung, Kontopfändung. Feststellung
von Vermögensverhältnissen, Eintrag in die
Schufa,
Antrag auf eine eidesstattliche
Versicherung, Antrag an die
Rentenversicherung die Rente ganz oder
teilweise zur Schuldenregulierung
einzubehalten usw. usw. usw.
Wir empfehlen daher jedem, der sich bei uns
angemeldet und die Widerrufsfrist übersehen
hat,
spätestens nach der ersten kostenfreien
Erinnerung den offenen Posten auszugleichen,
um weitere
eigentlich unnötige und nicht unerhebliche Zusatzkosten zu
vermeiden. Spätestens nach Erhalt des
Einschreibebriefes
an der Postzustellanschrift, sollte dann aber
bezahlt werden, um zu den bis dahin
entstandenen nicht unerheblichen Kosten
die Gerichts und Inkassokosten
in Höhe von zusätzlich 395,00 Euro zu vermeiden.
Sonst werden aus ursprünglich 160,00
Euro Clubbeitrag sehr schnell 876,21 Euro
Pfändbarer Betrag
bzw. aus ursprünglich 100,00 Euro
Sicherheitsleistung
sehr schnell 816,21 Euro Pfändbarer
Betrag.
Auch die Stornogebühren erhöhen sich
entsprechend. Zahlungsunwilligkeit lohnt
sich also nicht,
zumal wir 30 Jahre einen Titel haben, der
aufgrund des Fernabsatzgesetzes auch nicht
in eine Restschuldbefreiung fällt.
Wir können sogar die Rente Anteilmäßig
pfänden lassen. (auch das mussten wir in den letzten 15 Jahren
schon öfter machen).
Vernunft bedeutet, zu reagieren, noch bevor
alles komplett aus dem Ruder läuft!!!
WICHTIG!
Wir distansieren uns grundsätzlich von Prostitution.
unsere Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht
öffentliche Pornoproduktionen.
Die Teilnehmer sind Porno und
Amateurpornodarstellerinnen und Registrierte Akteure.
Es werden grundsätzlich Filmaufnahmen gemacht, die wir
dann so gut wie möglich
auch vermarkten werden (DVD, Bluray-Disk, Internet usw.)
Bei allen sexuellen Kontaken läuft mindestens eine
Kamera mit.
Mit deiner Teilnahme erklärst du dich ausdrücklich damit
einverstanden!
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